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Sonntag, 20. Mai 2012
Kontakt
Mag. Dr. Ingrid Taferner
Wirtschaftstreuhänder

Oberboden 58
A-9562 Himmelberg

Tel.:  04276 47 70
Fax:  04276 47 70 10

info@taferner-wt.at
 
 
  
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
 
Mit 2012 wurden die Förderungen für Jungunternehmer neu geregelt. Die neuen Förderungen für Jungunternehmer sind nun nach der Investitionshöhe gestaffelt. Die Neuregelung gilt für alle Branchen - außer Tourismus- und Freizeitbetriebe (eigene Förderungen!). Gefördert werden kleine Unternehmen mit weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal 10 Millionen Euro Bilanzsumme.
 
 
Staffelung der Jungunternehmerförderungen
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  •  Jungunternehmerscheck für Investitionen von Euro 5.000 bis Euro 20.000
Für Investitionen zwischen Euro 5.000 und Euro 20.000 beträgt der in Form eines Schecks erteilte Zuschuss einheitlich Euro 1.000. Innerhalb von 3 Jahren dürfen 3 Anträge im Abstand von 12 Monaten gestellt werden.
Gefördert werden Investitionen, die aktiviert oder als GWG verbucht werden. Nicht förderbar sind gebrauchte Investitionsgüter.
 
  • ERP-Kleinkredit und Prämie für Investitionen ab Euro 10.000 bis Euro 100.000
 Für diese Investitionshöhen können alle Betriebe um einen geförderten, zinsgünstigen erp-Kleinkredit ansuchen. Für Unternehmer, die einen erp-Kleinkredit von Euro 20.000 bis Euro 100.000 erhalten, gibt es zusätzlich einen Zuschuss - die Jungunternehmerprämie - von max. 5% des Kreditbetrages bzw. Obergrenze 5.000 Euro.
Förderbar sind alle materiellen und immateriellen Investitionen und alle Projekte für die ein erp-Kleinkredit gewährt wird. Nicht gefördert werden der Erwerb von Beförderungmitteln, laufende Personalkosten, Betriebsmittel und die Tilgung von Altverbindlichkeiten.
 
  • Jungunternehmer - Topprämie für Investitionen zwischen Euro 100.000 und Euro 750.000
Diese Topprämie wird für hohe Investitionen in Wirtschaftsgüter gewährt, die aktiviert oder als GWG verbucht werden, unabhängig davon, ob diese eigen- oder fremdfinanziert sind. Dieser Zuschuss beträgt 10% der Investitionssumme, maximal aber Euro 30.000. Dieser Zuschuss ist auch in Verbindung mit einer Jungunternehmerhaftung erhältlich.
 
 

 

Landesförderungen zusätzlich beantragen
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Zusätzlich zu den Bundesförderungen können Landesförderungen beim KWF beantragt werden. Typischerweise handelt es sich um eine Anschlussförderung an die Jungunternehmerförderung der Bundesförderstellen. Hier gibt es vom KWF einen Zuschuss von 5%.
Interessant ist auch die Kleinstunternehmerförderung beim KWF. Hier beträgt der Zuschuss maximal 15%.
Bei allen Förderungen ist es wichtig, dass die Anträge VOR Projektbeginn gestellt werden.
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