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Für Investitionen zwischen Euro 5.000 und Euro 20.000 beträgt der in Form eines Schecks erteilte Zuschuss einheitlich Euro 1.000. Innerhalb von 3 Jahren dürfen 3 Anträge im Abstand von 12 Monaten gestellt werden.
Gefördert werden Investitionen, die aktiviert oder als GWG verbucht werden. Nicht förderbar sind gebrauchte Investitionsgüter.
Für diese Investitionshöhen können alle Betriebe um einen geförderten, zinsgünstigen erp-Kleinkredit ansuchen. Für Unternehmer, die einen erp-Kleinkredit von Euro 20.000 bis Euro 100.000 erhalten, gibt es zusätzlich einen Zuschuss - die Jungunternehmerprämie - von max. 5% des Kreditbetrages bzw. Obergrenze 5.000 Euro.
Förderbar sind alle materiellen und immateriellen Investitionen und alle Projekte für die ein erp-Kleinkredit gewährt wird. Nicht gefördert werden der Erwerb von Beförderungmitteln, laufende Personalkosten, Betriebsmittel und die Tilgung von Altverbindlichkeiten.
Diese Topprämie wird für hohe Investitionen in Wirtschaftsgüter gewährt, die aktiviert oder als GWG verbucht werden, unabhängig davon, ob diese eigen- oder fremdfinanziert sind. Dieser Zuschuss beträgt 10% der Investitionssumme, maximal aber Euro 30.000. Dieser Zuschuss ist auch in Verbindung mit einer Jungunternehmerhaftung erhältlich.
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