Gundsätzlich gilt, dass Beteiligungen, welche ab dem 01.01.2011 angeschafft werden, mit 25% Kapitalertragsteuer besteuert werden. Da jedoch die neuen Bestimmungen erst mit 01.04.2012 in Kraft treten, hat der Gesetzgeber eine Steuerfalle eingebaut.
Wird nämlich die Beteiligung innerhalb des Zeitraus 01.01.2011 bis 31.03.2012 angeschafft und wieder verkauft, wird der Verkauf mit dem vollen Einkommensteuertarif besteuert.
Dies bedeutet, dass dieser Fehler bei einem Steuerpflichtigen in der höchsten Progressionsstufe von 50% immerhin 25% Einkommensteuer kostet, wenn der Ablauf der Frist nicht abgewartet wird.
Rechtslage vor und nach der Gesetzesänderung:
1. Kauf einer Beteiligung vor dem 01.01.2011:
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Verkauf einer Beteiligung unter 1%: Bis zum Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist Besteuerung nach dem jeweiligen vollen Einkommensteuertarif, danach steuerfrei.
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Verkauf einer Beteiligung ab 1%: Bis zum 31.03.2012 Besteuerung mit dem halben jeweiligen Durchschnittssatz (max. 25%), ab dem 01.04.2012 Besteuerung mit 25% Kapitalertragsteuer
2. Kauf einer Beteiligung ab dem 01.01.2011:
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