text Kopfzeile
Montag, 06. Februar 2012
Kontakt
Mag. Dr. Ingrid Taferner
Wirtschaftstreuhänder

Oberboden 58
A-9562 Himmelberg

Tel.:  04276 47 70
Fax:  04276 47 70 10

info@taferner-wt.at
 
 
  
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
 
Die Bilanzierungspflicht von Unternehmen wurde mit dem nungeltenden Rechnungslegungsänderungsgesetz 2010 (RÄG) neu geregelt.
Bilanzierungspflicht NEU
text
Die Bilanzierungspflicht trat bei bisheriger Rechtslage erst dann ein, wenn ein Umsatz von € 400.000 in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder in einem Geschäftsjahr ein Umsatz von € 600.000 überschritten wurde. Diese Beträge wurden mit 01.01.2010 auf € 700.000 bzw. € 1.000.000 angehoben. Unternehmer, die nach bisheriger Rechtlage zur Bilanzierung verpflichtet waren, könnten daher ihrer Verpflichtung nun enthoben sein. Ein Wegfall der Bilanzierungsverpflichtung ist zu überprüfen.
 
 
leer
zurück Seite empfehlen | Schrift größer | Schrift kleiner | nach oben | drucken
leer