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Montag, 06. Februar 2012 |
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Mag. Dr. Ingrid Taferner Wirtschaftstreuhänder
Oberboden 58 A-9562 Himmelberg
| Tel.: |
04276 47 70 |
| Fax: |
04276 47 70 10 |
info@taferner-wt.at |
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Das Bundesministerium für Finanzen hat eine neue Pauschalierungsverordnung erlassen, in der die pauschale Gewinnermittlung für voll- und teilpauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe für die Kalenderjahre 2011 bis 2015 geregelt wird. Ab dem Veranlagungsjahr 2011 ist die neue Verordnung erstmals gültig.
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Dank des rasanten Fortschritts der Informationstechnologie ist die elektronische Buchführung heute in fast allen Unternehmen zur Selbstverständlichkeit geworden.
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Da im Jahr 2011 die Besteuerung von Kapitalerträgen geändert wurde, herrscht nun Verwirrung darüber, zu welchem Zeitpunkt Anteile steueroptimal verkauft werden können und mit welcher Besteuerung zu rechnen ist.
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Gegen Ende des Jahres empfiehlt es sich, einen "Steuer-Check" zu machen, um zu überprüfen, ob alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen ausgeschöpft wurden und nichts vergessen wurde. Was ist vor dem Jahreswechsel unbedingt noch zu erledigen und welche steuerlichen Neuerungen sind im Jahr 2012 zu erwarten.
Wir haben für Sie Steuertipps für Unternehmer, Arbeitgeber & Mitarbeiter, Arbeitnehmer und Hinweise für alle Steuerpflichtigen zusammengestellt.
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Zu spät übermittelte Jahresabschlüsse werden ab 2011 mit verschäften Zwangsstrafen vom Firmenbuch geahndet.
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Seit einigen Jahren schon gibt es bei Bauleistungen das System der Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge System). Mit 01.01.2011 wurden nuch auch Reinigungsarbeiten in den Katalog der Bauleistungen aufgenommen.
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Bis dato betrug die Beobachtungsfrist zur steuerlichen Anerkennung bestimmter Tätigkeiten 10 Jahre. Nun hat die Finanz den Zeitraum auf 15 Jahre erhöht.
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Bezieher einer deutschen gesetzlichen Sozialversicherung, welche in Österreich ansässig sind, sind - durch eine Neuordnung des deutschen Steuersystems - ab 01.01.2005 in Deutschland steuerpflichtig. Aus diesem Grund wurden diese Rentenbezieher vom deutschen Finanzamt Neubrandenburg aufgefordert, die Renten rückwirkend ab 2005 in Deutschland zu versteuern.
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Die ursprünglich bis 31.12.2010 begrenzte Erhöhung der Pendlerpauschalen sollen unbefristet weiter gelten. Ab 01.01.2011 werden sie sogar noch weiter angehoben.
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Der VfGH hat mit dem Erkenntnis vom 30.09.2010 die bislang geltende Montageregelung für Auslandsentsendungen mit Ablauf des 31.12.2010 als verfassungswidrig aufgehoben. Für die Jahre 2011 und 2012 wurde nun eine Übergangsregelgung geschaffen. Ab 2013 soll eine neue Regelung ausgearbeitet werden.
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Aufgrund einer Änderung im Ärztegesetz steht nunmehr auch die Rechtsform der GmbH – parallel zur OG, die schon seit 2001 im Ärztegesetz verankert ist – als Gruppenpraxis zur Verfügung.
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Unabhängig von den gesetzlich notwendigen Aufzeichnungspflichten sollte jeder Unternehmer sein betriebliches Rechnungswesen so weit im Überblick haben, dass er über Umsatz, offene Forderungen, noch zu bezahlende Verbindlichkeiten und die laufende notwendige Liquidität Bescheid weiß. Denn nur auf Basis eines funktionierenden Rechnungswesens ist eine optimale Planung und Erfolgskontrolle möglich.
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Was auch immer die Motivation für eine Betriebsgründung ist, am Anfang ist die Erstellung eines Businessplanes unerlässlich, um festzustellen, ob die Geschäftsidee funktioniert.
Genauso wichtig sind Überlegungen hinsichtlich Unternehmensform und Besteuerung.
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Ab 2011 werden die Umsatzsteuergrenzen zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung angehoben. Demnach ändert sich für einige Unternehmer die Häufigkeit bzw. entfällt für viele ganz die Verpflichtung, eine UVA abzugeben.
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Mit 01.01.2010 wurde die Möglichkeit geschaffen, die vorläufige Beitragsgrundlage der Pflichtbeiträge in der SVA herabzusetzen.
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Die Bilanzierungspflicht von Unternehmen wurde mit dem nungeltenden Rechnungslegungsänderungsgesetz 2010 (RÄG) neu geregelt.
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Der Leistungsort bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist seit 01.01.2010 nach neuen Kriterien zu bestimmen, der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff dazu wurde geändert und das System des Überganges der Steuerschuld auf den Empfänger (Reverse Charge) wurde erweitert.
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Zusammenfassende Meldungen (ZM) sind nun bis zum letzten Tag des folgenden Monats abzugeben. Bei vierteljählichen Voranmeldungszeiten muss die Übermittlung bis zum Ablauf auf das Kalendervierteljahr folgenden Kalendermonats erfolgen. Betroffen sind Meldezeiträume, die nach dem 31.12.2009 beginnen.
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Rückwirkend mit 01.01.2009 wurde die Steuerreform 2009 in Kraft gesetzt. Bei den beschlossenen Neuerungen handelt es sich - neben der Tarifsenkung in der Einkommensteuer - hauptsächlich um Entlastung für Familien und Investitionsanreize für Unternehmen.
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Für das Jahr 2009 sind einige gesetzliche Änderungen vorgesehen, welche noch nicht in Gesetzen veröffentlicht wurden. Es bleibt daher abzuwarten, welche Punkte aus dem Regierungsprogramm umgesetzt werden. Einige Neuerungen aber sind bereits abgesegnet, sodass anschließend ein Überblick über die wichtigsten Änderungen ab 01.01.2009 in Sachen Steuerreform und Konjunkturpaket gegeben werden kann.
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Ab dem 01.08.2008 sind Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden gem. § 121a BAO meldepflichtig. Zweck der Meldepflicht ist vor allem die Nachvollziehbarkeit von unentgeltlichen Vermögensübertragungen, nachdem die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit 31.07.2008 gefallen ist. Umgehungen der Einkommensteuer und Abgabenhinterziehungen sollen damit wirksam bekämpft werden.
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Aufgrund der VfGH Entscheidung vom 07.03.2007 werden sämtliche Grundtatbestände des ErbStG ab dem 01.08.2008 unanwendbar. Jene Normen, welche sich daher auf der Entstehen der Steuer dem Grunde bzw. der Höhe nach beziehen, laufen ab dem 01.01.2008 leer. Es gibt allerdings einige Gesetzesnormen, welche aufgrund ihrer Nachversteuerungstatbestände durchaus noch nach dem 31.07.2008 Wirkung zeigen können.
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Nachdem die derzeit gültige
Reisekostenregelung des § 26 Z 4 EStG mit Wirkung zum 31.12.2007 als
verfassungswidrig aufgehoben wurde, liegt nun eine Neuregelung vor. Diese sieht
eine völlige Neukonzeption der Reisekostenregelung vor - mit dem Ergebnis, dass
doch (fast) alles beim Alten bleibt.
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"Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung Erleichterungen bei den Büchern und Aufzeichnungen festlegen, wenn das Festhalten der einzelnen Bareingänge und Barausgänge unzumutbar wäre, sofern die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung dadurch nicht gefährdet wird." (neuer Schlusssatz in § 131 Abs 1 Z 2 BAO)
Für diesen Satz der Verordnung sieht das Gesetz die Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Finanzen vor, welche mit 21.11.2006 kundgemacht wurde, um den einzelnen Unternehmen rechtzeitig die Chance zu geben, das Rechnungswesen (Grundaufzeichnungen, internes Kontrollsystem und EDV) an die neuen Bestimmungen anzupassen.
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Noch vor Ende des Jahres soll von der Bundesregierung ein Steuerpaket beschlossen werden, dass vor allem Klein- und Mittelbetriebe entlasten soll. Geändert werden dabei folgende Bereiche:
1. Freibetrag für nicht investierte Gewinne für § 4 (3) EStG Ermittler (Einnahmen- Ausgabenrechnung) 2. Geänderte Vorgangsweise zur Abzugfähigkeit von Anlaufverlusten bei Einnahmen- Ausgabenrechnern
3. Die Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer wird von bisher € 22.000 auf € 30.000 angehoben. Bis zu diesem Betrag kann der Unternehmer seine Umsätze als unecht steuerbefreit behandeln.
Die Änderungen sind erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2007 bzw. auf Umsätze und sonstige Sachverhalte, die nach dem 31.12.2006 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, anzuwenden.
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