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Montag, 06. Februar 2012
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Mag. Dr. Ingrid Taferner
Wirtschaftstreuhänder

Oberboden 58
A-9562 Himmelberg

Tel.:  04276 47 70
Fax:  04276 47 70 10

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Rückwirkend mit 01.01.2009 wurde die Steuerreform 2009 in Kraft gesetzt. Bei den beschlossenen Neuerungen handelt es sich  - neben der Tarifsenkung in der Einkommensteuer - hauptsächlich um Entlastung für Familien und Investitionsanreize für Unternehmen.
Die Steuerreform 2009
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Lohn- und Einkommensteuertarif:
Wie angekündigt wurde der Lohn-und Einkommensteuertarif angehoben. Nunmehr sind Einkommen bis 11.000 Euro pro Jahr (bisher 10.000 Euro) steuerfrei.  Einommen zwischen 11.001 Euro und 25.000 Euro pro Jahr werden mit 36,5% (bisher 38,33%), Einkommen zwischen 25.001 Euro und 60.000 Euro mit 43,2143% (bisher 43,596%) besteuert. Der Spitzensteuersatz bleibt mit 50% unverändert, allerdings wurde die Einkommensgrenze von bisher 50.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben.
Die neuen Steuersätze gelten bei der Veranlagung für das Steuerjahr 2009.

Einkommenstärkung für Familien:
Rückwirkend mit 01.01.2009 gibt es folgende Familienentlastung:
  • Kinderabsetzbetrag: Der Kinderabsetzbetrag, welcher zugleich mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird, wurde von 50,90 Euro auf 58,40 Euro monatlich erhöht.
  • Kinderfreibetrag: Pro Kind kann ein Freibetrag von 220 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Wenn beide Elternteile den Freibetrag beanspruchen, stehen beiden Einkommenstbeziehern 132 Euro jählich pro Kind zu.
  • Kinderbetreuungskosten: Die Betreuung von Kindern bis zu einem Alter von 10 Jahren in privaten oder öffentlichen Institutionen oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person ist bis zu einem Betrag von jährlich 2.300 Euro pro Kind abzugsfähig.
  • Zuschuss des Arbeitgebers zu Kinderbetreuungskosten: Leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss für die Kinderbetreuung an seine Arbeitnehmer, sind diese bis zu 500 Euro jährlich pro Kind von der Lohnsteuer befreit.
Gewinnfreibetrag:
Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften können ab dem Jahr 2010 sowohl bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als auch bei der Bilanzierung einen Gewinnfreibetrag von bis zu 13% (bisher nur 10%), insgesamt jedoch maximal 100.000 Euro geltend machen. Bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro fällt das Investitionserfordernis weg. Das heißt, dass jedem Unternehmer von Amts wegen ein Freibetrag von 3.900 Euro als Grundfreibetrag auf jeden Fall zusteht.

Vorzeitige Absetzung für Abnutzung von Wirtschaftsgütern:
Das Konjunkturpaket sieht eine vorzeitige Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter, welche in den Jahren 2009 und 2010 angeschafft werden, vor. Diese vorzeitige Abschreibung gilt nur für betriebliche Einkunftsarten.

Abzugsfähigkeit für Spenden:
Die Absetzbarkeit von Spenden wurde auf mildtätige Zwecke, Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und Hilfestellung in Katastrophenfällen ausgedehnt.

Erhöhung des Kirchenabsetzbetrages:
Der Kirchenabsetzbetrag wurde von 100 Euro auf 200 Euro erhöht.

Begünstigungen entfallen:
Neben der Streichung der begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne ab dem Jahr 2010 ist auch die Begünstigung für Stock Options ab 01.04.2009 entfallen.

 

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